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6. Arbeiten im Portal

6. Arbeiten im Portal

Die  Kommunikation zu und Meldung von personengeschützten Daten darf nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung ausschließlich in einer gesicherten Umgebung stattfinden. Eine Übermittlung per E-Mail oder Fax ist gesetzlich nicht mehr zulässig. Deshalb gibt es das Portal, welches eine gesetzeskonforme Übermittlung gewährleistet. 


Folgende Funktionen finden Sie im Paychex Portal

  • Digital Meldungen erstellen über die hinterlegten Formulare
  • Kommunikation über den Bereich "Nachricht schreiben" 







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